Arbeitsbereiche

Was ist Logopädie?

Die Logopädie beschäftigt sich kurz zusammengefasst mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen aller Art bei Kindern und Erwachsenen. Sie ist für die Beratung, Diagnostik und Behandlung von jeglichen Kommunikationsstörungen verantwortlich. LogopädInnen werden dabei sowohl auf ambulanter als auch auf stationärer Ebene tätig. Ihre Arbeitsgebiete sind daher Einrichtungen der Prävention, der Früherkennung und Frühförderung sowie der stationären und ambulanten Rehabilitation. In freien Praxen folgt die logopädische Behandlung in der Regel auf eine ärztliche Verordnung von Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie. Sie wird durch den Gesetzgeber in den Heilmittelrichtlinien (HMR) geregelt.

 

Die Sprachfähigkeit ist eine dem Menschen eigene Kompetenz, die ihn wesentlich von anderen Säugetieren unterscheidet. Wir Menschen sind in der Lage, Sprache zu erwerben und sie anschließend als Symbolsystem zur Verständigung zu gebrauchen. Wir sprechen miteinander, hören uns zu und tauschen uns mittels Sprache aus. Dies gelingt uns nur, wenn die Grundvoraussetzungen für das Sprechen stimmen: Unser Gehör muss funktionieren, unsere Stimme muss normal entwickelt sein und wir müssen Laute artikulieren können, was wiederum eine intakte Mundmuskulatur erfordert. All diese Grundvoraussetzungen für das Sprechen werden im Abschnitt „Normale Entwicklung im Kindesalter“ näher erläutert. Dieser bietet Ihnen weitere Informationen zur allgemeinen Kindesentwicklung, zur Sprachentwicklung sowie zu besonderen Aspekten des Erwerbs von Mehrsprachigkeit und der Schriftsprachkompetenzen.

Spätestens seit den Ergebnissen der PISA-Studie ist die Förderung der Sprachentwicklung im Vorschulalter in den gesellschaftlichen Fokus gerückt. In der Regel verhalten Eltern sich intuitiv richtig und sprachfördernd gegenüber ihren Kindern. Doch nicht immer reichen diese intuitiven Verhaltensweisen aus, um die Kinder zu sprachkompetenten Erstklässlern werden zu lassen. Der Sprachförderung in den Kindertagesstätten und Kindergärten kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Bereits im Jahr 2001 beschlossen die Kultusminister, Sprachkompetenzen im vorschulischen Bereich gezielt zu fördern. Im Zuge dessen wurden in allen Bundesländern gesonderte Bildungspläne entwickelt, die sich gesondert mit der sprachlichen Bildung und Förderung dieser Altersgruppe befassen. Leider hat die bundesweite Einführung der vorschulischen Sprachförderung in einigen Regionen zu einem Rückgang der Verordnungen von medizinischer Sprachtherapie geführt. Begründet wurde dies mit dem Hinweis auf die Fördermaßnahmen in den Kindertagesstätten. Hier wurde fälschlicherweise angenommen, dass Sprachförderung und Sprachtherapie identisch sind. Tatsächlich müssen diese beiden Maßnahmen jedoch unbedingt voneinander abgegrenzt werden. Die Sprachfördermaßnahmen in den Einrichtungen reichen nachweislich nicht aus, um Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen erfolgreich zu behandeln.

Eingeschränkte oder gar verlorene Sprachfähigkeiten bedeuten eine große Gefahr des sozialen Rückzugs oder Ausschlusses. Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen haben oft Schwierigkeiten in der Schule. Im weiteren Verlauf drohen auch negative Folgen für den beruflichen Werdegang. Auch erwachsene PatientInnen, die beispielsweise unter einer Aphasie nach Schlaganfall leiden, erleben oft soziale Einschränkungen oder sogar eine Berufsunfähigkeit.

Eine eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit kann also die Folge verschiedenster Schwierigkeiten in den Teilbereichen Sprache, Sprechen, Stimme oder auch Schlucken sein. Diese Probleme können einzeln oder in Kombination auftreten. Wenn mehrere dieser Teilaspekte parallel betroffen sind, sprechen LogopädInnen von sogenannten komplexen Kommunikationsstörungen. Sie entstehen häufig durch angeborene oder erworbene Erkrankungen (z.B. Behinderungen, Schlaganfall, Verkehrsunfälle).